Mit der ständigen Entwicklung des Kunstmarktes, wird die Anwesenheit von Experten notwendiger:
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Natur, Herkunft und Epoche der Herstellung der Kunstobjekt und Möbel zu bestimmen. |
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Beschädigungen, Änderungen und Reparaturen zu bestimmen. |
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Den aktuellen Konservierungszustand und die besten Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen zu bestimmen. |
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Eine verkaufsfähige Preisspanne zu deuten. Er soll dabei die Qualitäten und den Zustand des Gegenstände oder Möbelstückes sowie auch den aktuellen Kunstmarkt in Betracht ziehen: Herstellungswert. |
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Eine Preisspanne und Wartezeit deuten bei möglicher Vertretung ( aufgrund von Umzugschaden zum Beispiel) : Ersatzwert .
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Die Unabhängigkeit und den Berufsethos des Experten sind wesentlich um seinen Kunden hilfsreich zu beraten.
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Der Beistand eines ertrauenswürdigem Profi ermöglicht eine ideale Erbschaftsübermittlung und verhindert gewagte Aufteilungen. Im Rahmen seiner Beratungspflicht, kann der Experte beim Verkauf behilflich sein, sowie auch beim Verkauf von unverteilten Gegenständen, Möbel oder Bilder.
Eine vorhergehende Untersuchung hat als Ziel die Materie, Echtheit, den Konservierungszustand und Wert festzulegen. Dieses Dokument ermöglicht dem Gesicherten angepasste Versicherungs- oder Transportkontrakte herauszuwählen. ( Verkaufen )
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Eine vorhergehende Untersuchung hat als Ziel die Materie, Echtheit, den Konservierungszustand und Wert festzulegen. Dieses Dokument ermöglicht dem Gesicherten angepasste Versicherungs- oder Transportkontrakte herauszuwählen
Überdies, kann der Experte des Versicherten in einem Schadensfall eingreifen. Er beziffert die Schaden und wird so zum Gesprächspartner der Versicherungsgesellschaft. Diese Arbeit erleichtert die Aktenregelung. Im Schadensfall haben die meisten Versicherungsgesellschaften entschlossen das Expertenhonorar ganz oder teilweise auf ihre Kosten zu übernehmen.
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Sicherlich ist ein mündlicher Ratschlag nicht von Unnutz, aber nur ein vom Experten unterschriebenes Zeugnis hat einen konkreten Wert bei der Zahlung.
Dieses Zeugnis beschreibt so gründlich wie möglich die Merkmale des Gegenstandes ( Epoche, Hersteller, Gebrauch et Zustand,...). Dieser Objektausweis Ausweis muss ihm bei jeder Gelegenheit folgen.
Im Falle eines Diebstahles, kann die vorhergehende Untersuchung als Besitzbeweis gelten. Man soll nicht vergessen, dass der Besitzer nachweisen muss dass der geraubte Gegenstand ihm gehörte, sogar wenn die Polizei ihn wieder aufkreuzen lässt. |